Es gibt mehrere Möglichkeiten, sich scheiden zu lassen:

Einvernehmliche Scheidung: Beide Ehepartner einigen sich auf alle relevanten Punkte der Trennung, wie Obsorge und Unterhalt für Kinder, Ehegattenunterhalt und Vermögensaufteilung. Sind die Ehepartner sich über diese Punkte einig geworden, ist ein gemeinsamer Antrag an das Gericht zu stellen. Dort wird der Vergleich unterfertigt und die Scheidung ausgesprochen. Eine einvernehmliche Scheidung ist auch noch dann möglich, wenn einer der Ehepartner die Klage eingebracht hat.

Scheidung wegen Auflösung der ehelichen Lebensgemeinschaft: Wenn die eheliche Lebensgemeinschaft seit mindestens drei Jahren aufgelöst ist und keine Wiederherstellung der dem Wesen der Ehe entsprechenden Lebensgemeinschaft möglich ist, kann jeder Ehepartner den anderen auf Scheidung klagen. Erhebt der beklagte Ehepartner keinen Verschuldenseinwand so wird die Ehe ohne Überprüfung eines Verschuldens geschieden.

Scheidung wegen Verschuldens: Ein Ehepartner klagt den anderen Ehepartner auf Scheidung der Ehe wegen Zerrüttung der Ehe aus dem Verschulden des beklagten Ehepartners. Verschuldenstatbestände sind sämtliche Verhaltensweisen, die die Pflichten der Ehepartner verletzen (Ehebruch, böswilliges Verlassen, Missbrauch, Aufgabe des Ehewillens….)

Das Aufteilungsverfahren wird auf Antrag eines der geschiedenen Ehegatten bei Gericht geführt. Der Bereich der Aufteilung des ehelichen Vermögens ist komplex. Grundsätzlich kann ausgeführt werden, dass all jene Vermögenswerte der Aufteilung unterliegen, die in aufrechter Ehe geschaffen wurde. NICHT der Aufteilung unterliegen Vermögenswerte, die in die Ehe eingebracht wurden, von Dritten geschenkt oder geerbt wurden. Unternehmen und unternehmenszugehörige Vermögenswerte unterliegen ebenfalls nicht der Aufteilung.

Grundsätzlich unterliegen alle Vermögenswerte, die in aufrechter Ehe geschaffen wurden – egal auf welchen Namen sie lauten – der Aufteilung. Von der Aufteilung ausgenommen sind geerbte, von dritten geschenkten und bereits vor der Ehe im Eigentum stehende Werte. Ausgenommen sind auch alle Vermögenswerte, die einem Unternehmen zugeordnet sind.

Dies klingt sehr simpel, allerdings stellen sich im Detail viele Fragen etwa betreffend Wertsteigerungen. Ich berate Sie im Detail und arbeite mit Ihnen maßgeschneiderte Lösungen aus und begleite Sie im außergerichtlichen und gerichtlichen Prozess.

Ich begleite Sie rechtlich in dieser emotional schwierigen Zeit sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht.

Obsorge und Kontaktrecht sowie Unterhalt

In meiner Kanzlei biete ich umfassende rechtliche Unterstützung und Beratung im sensiblen Bereich des Familienrechts, speziell in Fragen der Obsorge, des Kontaktrechts und des Unterhalts. Auseinandersetzungen in diesen Bereichen haben oft tiefgreifende emotionale und praktische Auswirkungen auf das Leben der Beteiligten und insbesondere auf das Wohl der Kinder. Mein Ziel ist es, durch eine kompetente und einfühlsame Beratung Lösungen zu finden, die das Beste für alle Beteiligten, vor allem aber für die Kinder, gewährleisten.

Obsorge

Wichtige Entscheidungen sind gemeinsam zu treffen, relevant ist aber vor allem, bei welchem Elternteil das Kind hauptsächlich betreut wird und wie die Kontakte geregelt werden. Auch bei alleiniger Obsorge eines Elternteils kann der andere Elternteil Entscheidungen gerichtlich überprüfen lassen und unter Umständen auch durchsetzem. Ich helfe Ihnen, eine Obsorgeregelung zu finden, die das Wohl Ihres Kindes in den Mittelpunkt stellt und gleichzeitig Ihre Rechte als Elternteil wahrt.

Kontaktrecht

Das Recht auf regelmäßigen Kontakt zu beiden Elternteilen ist für die Entwicklung eines Kindes von größter Bedeutung. Ich setze mich dafür ein, faire und praktikable Kontaktregelungen zu erreichen, die die Bindung zu beiden Elternteilen stärken und den Kindern Stabilität und Sicherheit bieten.

Unterhalt

Der gesetzliche Kindesunterhalt ist grundsätzlich durch die Judikatur klar geregelt. Die Bemessungsgrundlage ist oft unklar und ist die Kenntnis darüber, was dazu zu zählen ist essentiell. Berücksichtigung findet auch das Ausmaß der Betreuung und etwaige geleisteter Naturalunterhalt.

Meine Dienstleistungen umfassen

Individuelle Beratung und Vertretung

Jede Familie ist einzigartig, und so sind auch die Herausforderungen, die sie bewältigen muss. Ich biete maßgeschneiderte Beratung und Vertretung, um Ihre spezifischen Bedürfnisse und die Ihrer Kinder zu erfüllen.

Verhandlung und Mediation

Wo immer möglich, bevorzuge ich außergerichtliche Lösungen, die es den Parteien ermöglichen, zu einer einvernehmlichen Regelung zu kommen. Ich verfüge über Erfahrung in der Mediation und in Verhandlungen, um konstruktive Lösungen zu erreichen.

Gerichtliche Vertretung

Sollte eine einvernehmliche Lösung nicht möglich sein, vertrete ich Sie kompetent und entschieden vor Gericht, um Ihre Rechte und die Interessen Ihrer Kinder zu schützen.

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